Zu den materiellen Überresten des Greifengeschlechts zählen u. a. Siegel,
die seit Mittelalter an die ausgestellten Urkunden angehängt wurden. Im
Staatsarchiv Stettin werden gegenwärtig einige an den Urkunden befindlichen
Originalsiegel aufbewahrt. Die Hauptquelle des Wissens über sie besteht
jedoch in den Anfang 20. Jh. angefertigten Reproduktionen aus Lack.
Die Siegel waren schon im Altertum bekannt. Sie dienten damals als ein
Mittel zur Sicherung der Unantastbarkeit der Korrespondenz und Gegenstände
sowie als ein Erkennungszeichen. In Westeuropa wurden sie bereits im frühen
Mittelalter (8. - 10 Jh.) als ein Mittel zur Beglaubigung der Urkunden
eingesetzt. Mit der Zeit kam noch eine Funktion hinzu, nämlich, das jeweilige
Dokument erhielt die Rechtskraft. Im 13. Jh. wurde das Siegel in Polen
allgemein genutzt.
Die Siegel wurden hauptsächlich aus Wachs, aber auch aus Lehm, Blei
(ausschließlich für päpstliche Bullen), Teig (die sog. Oblattensiegel
aus Mehl), Lack und gegenwärtig aus Tusche angefertigt. Die aus Wachs
konnten verschiedene Farben und Formen haben; die königlichen waren in
der Regel rot und rund bzw. oval. Anfangs waren die Siegel eher klein,
da sie auf den Dokumenten befestigt wurden und möglichst wenig Platz beanspruchen
sollten. Seit 12. Jh. wurden Siegel an die Dokumente mit Hilfe von Pergamentstreifen
bzw. Schnüren aus Seiden-, Leinen- und Hanffäden angehängt, wodurch die
Siegelmaße deutlich gestiegen sind.
Der wichtigste Bestandteil eines Siegels ist zweifellos das Siegelbildnis.
Man unterscheidet ein Portraitsiegel (Darstellung einer Person), ein Bildsiegel
(Darstellung eines Bauwerks, ein Symbol, tierische und pflanzliche Motive),
ein Wappensiegel (Abbildung eines Wappens) sowie ein Schriftsiegel (Sentenzen,
Initiale, Ämternamen, Personentitel). Das zweite Siegelelement besteht
in der Siegelinschrift, einer Legende. Meistens wurde sie entlang der
Siegelkante platziert. Sie informierte über den Siegeleigentümer, im Falle
von Herzögen, waren es der Titel und Name.
In Westpommern tauchten die Siegel relativ früh auf. Das Siegel von Bogislaw
I. (1136-1187) war bereits bekannt, doch in der Sammlung des Staatsarchivs
in Stettin sind die ältesten Siegel in Form der Lackreproduktionen von
Bogislaw IV. (1278-1309) und Otto I. (1278-1345) erhalten geblieben. Die
letzten im Original überlieferten Siegel gehörten dem Bogislaw XIV. (1620-1637),
dem letzten Herrscher des Greifengeschlechts an. Die herzoglichen Siegel
waren bis Anfang XIV. Jh. meistens rund und verschiedenfarbig (weiß, gelb,
braun, grün) bis Herzöge und große Herren die Siegel aus rotem Lack zu
benutzen begannen. Hinsichtlich der Siegelbildnisse waren die herzoglichen
Siegel entweder mit einem Portrait oder Wappen versehen. Unter Portraitsiegeln
unterscheidet man folgende Arten: zu Fuß gehend (herzogliche Gestalt im
Stehen), reitend (herzogliche Gestalt auf dem Pferd) und majestätisch
(herzogliche Gestalt auf dem Thron). Zu den Wappensiegeln zählt das Motiv
des Westpommerschen Greifen und der bekannteste herzogliche Neunfeldwappen.
Künstlerisch gesehen waren sie im Vergleich zu anderen polnischen Siegeln
eher bescheiden angefertigt. Doch die Siegel aus Westpommern waren unter
den anderen Siegeln, z. B. städtischen, am größten; das größte bekannte
gehörte Bogislaw X. an und hatte 103 mm Durchmesser. Seit zweiter Hälfte
14. Jh. wurden Klein- und Geheimsiegel mit einem Wappenmotiv modisch (z.
B. Kasimir VI. gest. 1434 und Bogislaw X. gest. 1523). Die Legenden wurden
in Latein verfasst. Es gibt allerdings einige bekannte Siegel mit Inschriften
in deutscher Sprache (u. a. von Johann Friedrich und Bogislaw XIV.).
Siegel von Bogislaw IV. (1293)
(Sammlungen des Staatsarchivs in Stettin)
Auf den ersten herzoglichen Siegeln waren Pferddarstellungen abgebildet,
wie z. B. auf dem Siegel von Bogislaw IV. (1255-1309). Es blieb im Original
erhalten, angehängt an die Unterlage von 1293, in der das Lokationsprivileg
für Stettin von 1243 vom Herzog bestätigt wird. Der Siegeldurchmesser
beträgt 83 mm. Dargestellt wird die herzogliche Gestalt auf galoppierendem
Pferd, mit Helm und Helmbusch aus Pfaufedern, mit dem vergittertem Wimpel
in der rechten Hand und mit einem Schild am linken Arm mit der Abbildung
eines Greifen.
Ein weiteres Beispiel ist das Siegel von Barnim III. (gest. 1368). Es
entstand Anfang der 30er Jahre des 14. Jh. und hat den Durchmesser von
85 mm. Die Abbildung zeigt den Herzog in voller Ritterrüstung mit Heraldikzusätzen,
wie der Schild und Wimpel mit dem Greifen sowie die Pferddecke mit 4 Schildern
ebenfalls mit dem Greifen. Besonders auffallend ist die meisterhafte Anfertigung
des doppelt vergitterten Siegelfeldes, das mit symmetrisch angebrachten
Sternchen gefüllt wurde. Unter dem Pferd wurde folgende Inschrift platziert:
+TERCIVS BARNIM.
Siegel von Bogislaw V. (1339)
(Sammlungen des Staatsarchivs in Stettin)
Siegel von Bogislaw V. (1318/1319-1373). Es wurde in den Jahren 1339-1354
verwendet. In der Legende beinhaltet es den Titel des Herzogs von Pommern
und Rügen. Dies sollte der Hervorhebung der Rechte der Wolgaster Herzöge
auf das 1325 geerbte Rügener Herzogtum dienen, worum Bogislaw V. vielmals
mit den Mecklenburger Herzögen gekämpft hat. Es hat 90 mm Durchmesser
und stellt einen Dreieckschild mit dem Greifen im Sechsbogenrahmen dar.
Auf dem Feld zwischen dem Schild und Rand befinden sich Zeichen, oben
ein Sternchen, an den Seiten Sonne und Mond und zwischen den Rahmenbogen
sind sechs kleine Räder zu sehen. Die Zierelemente zeugen von ästhetischen
Bedürfnissen.
Zu den Wappensiegeln zählt ebenfalls ein Siegel von Bogislaw X. (1454
- 1523). Es hat ca. 50 mm Durchmesser und stellt einen Fünffeldschild,
der von einem Greifen und Löwen gehalten wird, dar. In der Mitte des Schildes
befindet sich die Abbildung des Pommerschen Greifen, seitlich sind die
Wolgaster Greifen, ein Löwe auf der Mauer (Wappen von Rügen), ein Schlawener
Greif (mit Schachspielbrett) und ein Schrägkreuz mit Rosen (Wappen der
Grafschaft Gützkow) zu sehen. Diese Darstellung symbolisiert die damalige
territoriale Gliederung des Herzogtums, was bedeutet, dass das Siegel
am Ende der Regierungszeit Bogislaws X. angefertigt wurde.
Siegel von Bogislaw XIV. (1624)
(Sammlungen des Staatsarchivs in Stettin)
Am meisten beeindruckt jedoch das große Siegel von Bogislaw XIV. (1580-1637)
im Barockstil. Es hat 85 mm und zeigt ein Neunfeldwappen eingerahmt in
die Dreibogenarkade, welche an den Triumphalbogen erinnert. Oberhalb des
Schildes befindet sich ein Helm mit Laubwerk und Pfaufedern. Seitlich
des Schildes stehen die sog. wilden Männer. Der Schild beinhaltet neun
Wappen der Landgüter, die das damalige Territorium des Herzogtums Pommern
gebildet haben: Stettin, Wolgast, Pommern, Wenden, Rügen, Usedom, Barth,
Gützkow und Kaschuben. Dies wird in der umfangreichen Legende bestätigt.
Interessant waren die Frauensiegel in der herzoglichen Familie. Eins
davon gehörte Elisabeth, der Tochter des polnischen Königs, Kasimir den
Großen und Frau von Bogislaw V. (gest. 1374) an. Es ist ein rundes Siegel
mit dem Durchmesser von 70 mm. Es stellt die stehende Herzogin mit ausgebreiteten
Armen dar. In der rechten Hand hält sie einen Schild mit Greifen, in der
linken Hand, eine Haube mit Federn, auf der Brust trägt sie einen gestickten
Piastenadler. Im Hintergrund befinden sich zwei nach oben kletternde Zweige.
Das Siegel wurde mit großer Präzision und Sorgfalt angefertigt, das Gesicht
der Herzogin ist deutlich zu sehen. Der Piastenadler weist auf die Zusammenhänge
zwischen den Greifen und Piasten hin.
Die Siegel bilden zweifellos ein außerordentlich interessantes materielles
Denkmal. Sie geben Auskunft sowohl über die künstlerischen Trends der
Epoche als auch über die politische Situation und die Ansprüche der Siegeleigentümer.
Sie können als Quelle der Politik- und Kunstgeschichte dienen.
Bearbeitet von: Magdalena Jachimczak
Zum Nachlesen
1. Bobowski Kazimierz, Dawne pieczêcie na Pomorzu Zachodnim, Szczecin
1989
2. Gumowski Marian, Pieczêcie ksi±¿±t pomorskich, w: "Zapiski Towarzystwa
Nauk w Toruniu", t. 14, 1950
3. Szymañski Józef, Nauki pomocnicze historii, Warszawa 2001