SCHLOSS IN BYTÓW (BÜTOW)
Im 12 Jh. bildete das Bütower Land einen Teil des gesonderten Herzogtums
Stolp-Schlawe. Anfang 13. Jh. überging der Ostteil des Herzogtums zusammen
mit dem Bütower Land unter Gewalt der Herzöge aus dem Danziger Pommern.
Die Schwächeperiode des polnischen Staates Anfang 14. Jh. wurde von den
Brandenburger Markgrafen ausgenutzt, die in den Jahren 1307-08 das gesamte
Herzogtum Stolp-Schlawe besetzt haben. Die territoriale Ausbreitung der
Brandenburger im Danziger Pommern konnten die um Unterstützung gebetenen
Kreuzritter aufhalten, welche jedoch selbst Danzig und andere pommerschen
Städte besetzt hatten. 1317 trat Markgraf Waldemar das eroberte Territorium
des ehemaligen Herzogtums Stolp-Schlawe an die Wolgaster Herzöge ab. 1321
übergab Wolgaster Herzog Wartislaw IV. das Bütower Land seinem Hofmarschall,
Henning Behr. Im Herbst 1329 kauften die Kreuzritter von den Söhnen des
verstorbenen Marschalls Henning Behr das Bütower Land samt dem bestehenden
Garten.
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Die Bedeutung von in die Stolper Komturei eingegliedertem Bütow nahm
nach 1342 zu als die Herzöge mit Unterstützung von Ritter- und Bürgertum
die im Jahre 1329 aufgenommene Anleihe abbezahlten. Da die Kreuzritter
gezwungen waren, Stolp zu verlassen, übertrugen sie ihren Sitz nach das
vorher erworbene Bütow. In den Jahren 1342-1355 residierte in Bütow ein
Komtur, später wurde das Bütower Land von Ordensbeamten niedrigeren Grades
verwaltet. Während des immer größer werdenden Konflikts mit Polen nahmen
die Kreuzritter den Bau des Burgschlosses auf. Die Hauptbauarbeiten wurden
1398-1405 durchgeführt. Der Schlossbau fiel auf die Regierungszeit des
Bütower Staatsanwalts, Jakub von Reinach und Hochmeisters Konrad von Jungingen.
Nach der Schlacht bei Grunwald (Tannenberg) ging das Bütower Schloss
in Gewalt des Stolper Herzogs, Bogislaw VIII., ein Jahr danach jedoch
gemäß den Bestimmungen des Thorner Friedens - gelang es erneut unter die
Herrschaft der Kreuzritter. Während des dreizehnjährigen Krieges (1454-66)
ging Bütow in Gewalt des polnischen Königs Kazimierz Jagielloñczyk. Er
verlieh das Bütower Land dem Pommernherzog Erik II. als Dank für die Unterstützung
im Kampf mit Kreuzrittern. (Urkunde vom 2. Dezember 1454)
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Ausgenommen die Jahre 1460-66 verblieb das Bütower Land in Gewalt der
Greifen bis zum nachkommenslosen Tode des letzen männlichen Vertreters
des Geschlechts, Bogislaw XIV. (1637). Seit 1526 gewann das Bütower Schloss
den Status einer der Residenzen der Westpommerschen Herzöge. Um den Anforderungen
an eine Residenz gerecht zu werden, wurde es ausgebaut: ca. 1560 wurde
der Schlosshof in Ordnung gebracht sowie der Bau des Herzogshauses aufgenommen;
1570 begann der Bau der an der Westmauer gelegenen Herzoglichen Kanzlei.
Die letzte herzogliche Investition im Bütower Schloss war das 1623 vom
Bogislaw XIV. errichtete Witwenhaus. Die genannten Bauwerke haben der
herzoglichen Residenz einen Renaissance-Charakter verliehen.
Nach dem Tod Bogislaws XIV. wurden die Landkreise Bütow und Lauenburg
in die Krone eingegliedert. Den Landräten Stanis³aw Koniecpolski und Jakub
Wejher oblag im Namen des polnischen Königs in dieser Zeit die Verwaltung.
1657 gemäß den Bromberger und Welawer Verträgen übergingen die Landkreise
Bütow und Lauenburg in Gewalt des Kurfürsten von Brandenburg, Friedrich
Wilhelm I.
In März 1945 kehrte das Bütower Land nach beinahe 300 Jahren Brandenburger,
Preußischer und Deutscher Herrschaft in Gewalt Polens zurück. Ende 60er
Jahre nahm man den Wiederaufbau des Bütower Schlosses auf. Mitte 1974
wurden die Sanierungsarbeiten im Ostflügel abgeschlossen, 1980 wurde der
Südflügel zum Betrieb abgegeben, 1983 wurde die Sanierung des Pulverturms
und 1991 des Ordenshauses sowie der Mühlebastei abgeschlossen.
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